Das Fahrzeug muss auf den Darlehensnehmer zugelassen werden, mit einer Drittbenutzererklärung ist es möglich, das Fahrzeug auf den Ehepartner oder einen Verwandten ersten Grades zuzulassen.
Dazu arbeiten wir mit verschiedenen Banken zusammen, um Ihnen Finanzierungsangebote zu optimalen Konditionen und bestem Service zu bieten.
Hierbei sind nahezu alle Finanzierungsformen und -varianten möglich:
• Flexible Laufzeiten bis 72 Monaten.
• Ballonfinanzierung, Leasing oder alle anderen gängigen Finanzierungsformen.
• Finanzierung mit und ohne Anzahlung möglich.
• Fahrzeugtausch auch bei bestehender Finanzierung möglich.
• Flexible Teilzahlungen oder vorzeitige Ablösung sind möglich.
• Finanzierung auch bei Selbstständigen oder während der Probezeit möglich.
• RSV = Restschuldversicherung gibt es auch als "GAP" -Version.
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